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FAQs - Häufig gestellte Fragen
AGBs
der Deutschen Touring
Fahrplan Eurolines-Busreisen nach Mimizan (französische Atlantikküste) 2007
  (alle Angaben unter Vorbehalt der Änderung - bitte auf der Internetseite des Busunternehmens gegenchecken)
 
Abfahrt Abfahrtsort Haltestelle Ticket-
Einfach
Hin/
Rück
Rück-Ankunft
Fr. 22:15 h
Aachen
Wilmerdorfer Str.- Parkplatz am Gartencenter
87 €
158 €
Mo. 05:30 h
Fr. 19:00 h
Augsburg
P+R Parkplatz, Augsbg.-Oberhausen Nord, Bieberbachstr. bis Bordeaux
88 €
167 €
Sa. 09:45 h
Fr. 11:45 h Berlin ZOB am Funkturm
112 €
204 €
Mo. 16:00 h
Fr. 17:45 h Bielefeld Hbf. Busteig 7
102 €
185 €
Mo. 09:45 h
Fr. 14:45 h Braunschwg ZOB Pavillon, Berliner Platz
102 €
185 €
Mo. 13:15 h
Fr. 15:15 h Bremen ZOB, vor dem "Übermaxx"
112 €
204 €
Mo. 12:30 h
Fr. 22:45 h Darmstadt Hbf.-Westseite-, Zweifalltorweg bis Bordeaux
92 €
171 €
Sa. 05:30 h
Fr. 19:00 h Dortmund ZOB am Hbf. Bussteig A+B oder 1-2
102 €
185 €
Mo. 08:30 h
Fr. 20:00 h Düsseldorf Hbf. Westseite Worringer Str. / Paketpost
87 €
158 €
Mo. 07:30 h
Fr. 19:30 h Duisburg Hbf.-Busbhf., Marcatorstr. DTG Haltestelle
87 €
158 €
Mo. 08:00 h
Fr. 20:00 h Essen Hbf. Südseite Freiheit
87 €
158 €
Mo. 07:45 h
Fr. 22:00 h Frankfurt Hbf. Omnibusbahnhof, Bussteig 7-9 bis Bordeaux
87 €
166 €
Sa. 06:00 h
Fr. 21:15 h Giessen Hauptbahnhof, Bussteig 4 bis Bordeaux
104 €
192 €
Sa. 07:30 h
Fr. 17:15 h Göttingen ZOB Berliner Str. Zoologisches Institut bis Bordeaux
114 €
210 €
Sa. 10:30 h
Fr. 13:30 h Hamburg ZOB Adenauerallee 78
112 €
204 €
Mo. 13:14 h
Fr. 16:00 h Hannover Hbf. Omnibusbhf, Bussteig 5
102 €
185 €
Mo. 11:30 h
Fr. 18:15 h Kassel Bhf. Wilhelmsh. Ostseite-Busparkplatz bis Bordeaux
114 €
210 €
Sa. 09:45 h
Fr. 21:15 h Köln Hbf. Omnibusbhf. Bussteig 5
87 €
158 €
Mo. 06:30 h
Fr. 13:30 h Magdeburg Hbf. ZOB-Maybachstr.-Bussteig 7
112 €
204 €
Mo. 14:30 h
Fr. 23:30 h Mannheim Am Friedensplatz, Parkplz hinter ADAC bis Bordeaux
88 €
164 €
Sa. 04:45 h
Fr. 18:00 h München Fröttmaning, P+R Parkpl. DTG Haltest. bis Bordeaux
93 €
177 €
Sa. 10:45 h
Fr. 18:00 h Münster Haltestelle Bremer Platz, Bahnhof-Ostseite
102 €
185 €
Mo. 09:45 h
Fr. 17:00 h Osnabrück Hbf. Eisenbahnstr
102 €
185 €
Mo. 10:00 h
Fr. 21:30 h Stuttgart Hbf. Omnibusbahnhof bis Bordeaux
73 €
139 €
Sa. 07:00 h
Fr. 20:15 h Ulm Hbf. Omnibusbahnhof, Bussteig 5 bis Bordeaux
83 €
162 €
Sa. 08:30 h

Achtung ! In der Vorsaison (Mai, Juni) ist der Fahrpreis um ca 6,- bzw. 10,- € verbilligt.
Sonder-Rabatte bis zu 30% bei frühzeitiger Buchung !!

Seit 2006 sind folgende Städte in Süddeutschland mit der Linie T161 nur noch bis Bordeaux buchbar!
Augsburg, Darmstadt, Frankfurt, Giessen, Goettingen, Karlsruhe, Kassel, Mannheim, München, Stuttgart, Ulm

Wichtig!! Bis zum 29. Juni und ab dem 26. August 2007 fahren alle Eurolines-Busse nur bis/ab Bordeaux. Umsteigen am Hauptbahnhof Bordeaux vom Bus in den Zug nach DAX. Von DAX aus mit dem Wellenreiter-Shuttle ins Camp. Ab Bordeaux fahren dafür die Eurolinesbusse über die ganze Kurssaison (Mai bir September) jeden Freitag zurück nach Deutschland!! Die Wartezeit auf den Sonntagsbus entfällt somit.

Shuttlegebühren für Abholungen von DAX oder MIMIZAN (9 bis 21 h):
Einzelabholung: 25,-/Zwei Personen je 15,-/ zu Dritt je 12,- Euro

Abholungen vor 9 und nach 21 h: 10,- Euro Nachtzuschlag

Storno: bis 2 Tage vor Abreise: 25%, danach 50%, bei Nichtantritt ohne Stornierung 100%

 

Ankunft in MIMIZAN immer Samstag 13:00 h - Rückreise ab MIMIZAN immer Sonntag 14:15 h

 

Extra-Übernachtungen und Transfer ins Camp
Wer mit dem Bus zu unseren Surfcamps in Frankreich anreist, trifft 1 Tag vor Kursbeginn ein (Samstag) und reist 2 Tage nach Ende des Kurses erst ab (Sonntag). Da unsere Kurse immer Sonntags beginnen und Freitag Mittags enden, entstehen Kosten für 3 Extra-Übernachtungen. Bei Buchung der Eurolines-Tickets über uns berechnen wir pro Übernachtung lediglich 7,- Euro.
Wir bieten auch einen Transfer von der Bushaltestelle in Mimizan (Place de la Mairie) zu unseren Surfcamps gegen Unkostenbeteiligung an. (Pro Fahrt bei: 1 Person 25 €, 2 Personen je 15 €, 3 Personen je 12 €, ab 4 Personen je 10€).

Die Mitnahme von Reisegepäck ist auf 2 Gepäckstücke in Koffermaßen ( max. 160 cm Höhe+Länge+Breite ) und ein Handgepäck begrenzt. Nur auf der direkten Linie und nur wenn genügend Kapazität besteht, kann 1 weiteres Gepäckstück zum Preis von € 5,- mitbefördert werden.

Die Beförderung von Tieren, Fahrrädern und Surfbrettern ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Gepäckbeförderung gibt es in den nachfolgenden Auszügen der FAQ's und den AGBs der Deutschen Touring.

Kinder oder Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des / der Erziehungsberechtigten vorlegen und während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des / der Erziehungsberechtigten vorlegen können.

Eine gebrochene Austellung der Fahrscheine via Tours ist erforderlich :
(Bsp.: Hamburg - Tours - Bordeaux - Tours - Hamburg ).

Reservierungsstelle in Frankreich:

Eurolines Tours
76, rue Bernard Palissy
37000 Tours
Tel: +33.2.47.66 45 56
Fax: +33.2.47.20 09 45
Eurolines Paris
Gare Routière Internationale
28, Avenue du Général de Gaulle
93541 BAGNOLET cedex
Tel: +33.8.36 69 52 52
Fax: +33.1.49 72 51 61
 

Auszüge aus häufig gestellten Fragen (FAQ's) von Eurolines:


1. Wie viele Gepäckstücke darf ich mitnehmen? Darf ich meinen Hund/meine Katze oder ein sonstiges Haustier mitnehmen? Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?
Die Mitnahme von Reisegepäck ist generell auf zwei Gepäckstücke pro Person begrenzt. (Koffermaße: Länge + Breite + Höhe: max. 160 cm).
Handgepäck, das im Gepäcknetz des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, wird unentgeltlich befördert. Für die Beförderung von Reisegepäck bis zu 30 kg wird eine Versicherungs- und Abfertigungsgebühr je Gepäckstück erhoben. Die Gebühren sind für jede Linie gesondert in unserem Fahrplan veröffentlicht.
Die Beförderung von Tieren, Fahrrädern (leider auch Surfboards) und Einrichtungsgegenständen ist im grenzüberschreitenden Linienverkehr nicht gestattet.
2. Können Sie mir Auskunft über Visavorschriften geben bzw. bei der Visabeschaffung behilflich sein?
Leider können wir Ihnen keine Auskünfte in Visaangelegenheiten erteilen. Wir bitte Sie sich rechtzeitig an die zuständige Behörde / das zuständige Konsulat zu wenden und alle notwendigen Unterlagen zu besorgen. Jeder Fahrgast ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

3. Kann ich mein gekauftes Ticket zurückgeben/stornieren oder auf einen anderen Reisetermin umbuchen?
Ja, grundsätzlich können Sie ihr Ticket natürlich umbuchen oder stornieren. Beide Fälle werden durch uns gleich behandelt.
Je nachdem, wann Sie die Stornierung/Umbuchung vornehmen werden allerdings Gebühren erhoben, die bis 7 Tage vor Fahrtantritt EUR 5, bis 3 Tage vor Fahrtantritt maximal EUR 15 und bei Stornierung/Umbuchung weniger als 3 Tage vor Fahrtantritt maximal EUR 25 betragen.
Fahrpreiserstattungen können wir nur vornehmen, wenn uns spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem vorgesehenen Fahrtantritt der Originalfahrschein vorgelegt und ausgehändigt wird.

5. Wie lange ist mein Hin- und Rückfahrticket gültig?
Bei Rückfahrscheinen muss die Rückfahrt innerhalb von längstens 6 Monaten nach der Hinfahrt angetreten werden. Einfache Fahrscheine sind nur am Fahrttag gültig.

6. Was ist ein "open"-Ticket?
Steht bei Reiseantritt der Weiterreise- oder Rückfahrttermin noch nicht fest, wird in den Fahrtausweisen der Vermerk "open" aufgenommen. In diesem Fall muss der Fahrgast spätestens 8 Tage vor der Weiter-/ Rückreise den Busplatz in einer in unserem Fahrplan aufgeführten Buchungsstellen reservieren und bestätigen lassen. Kurzfristige Buchungen sind möglich, soweit Plätze vorhanden sind.

7. Wie lange im Voraus muss ich das Ticket buchen?
Bei allen Touring - Fernbuslinien sowie den Europabus-Linien EB 163, T 183, T 185 ist eine Anmeldefrist von mindestens 4 Tagen vor Fahrtantritt einzuhalten.

8. Kann ich einen festen Sitzplatz reservieren?
Reservierungen für einen bestimmten Sitzplatz erfolgen nicht. Der Fahrer wird jedoch bemüht sein Ihren Wünschen zu entsprechen.

9. Darf mein minderjähriges Kind allein reisen?
Kinder und Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn sie eine beglaubigte Kopie des/der Erziehungsberechtigten vorlegen und während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Wir bitten Sie ebenfalls die ggf. abweichenden nationalen Bestimmungen, auch von Transitländern, zu beachten.

10. Erhalte ich einen Imbiss im Bus ab einer bestimmten Länge einer Fahrt?
Im Bus können die Fahrgäste Soft-Drinks und Kaffee erwerben. Die Fahrer sind ebenfalls bemüht die Pausen an Tank- und Rastanlagen mit der Möglichkeit zur Verpflegung einzulegen.

11. Gibt es Ermäßigungen auf die regulären Fahrpreise?
Natürlich gibt es bei unseren Linienbusfahrten Fahrpreisermäßigungen für bestimmte Personengruppen, wie Kinder, Jugendliche, Studenten und Senioren. Genauere Auskünfte finden Sie unter den Fahrpreistabellen der einzelnen Buslinien, die in unserem Fahrplan veröffentlicht sind.
Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist eine Kumulation von Fahrpreisvergünstigungen nicht möglich.

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AGBs der Deutschen Touring

Besondere Beförderungsbedingungen für internationale und innerdeutsche Linienverkehre (Stand Januar 2005)


1. Verkehrsträger und Verkehrsdurchführung
1.1. Der in diesem Fahrplan dargestellte Linienverkehr wird von der Deutsche Touring GmbH (Frankfurt/Main), einem Beteiligungsunternehmen der Deutschen Bahn AG, oder einem ihrer Kooperationspartner betrieben.
Soweit es sich dabei um grenzüberschreitende Linienverkehre handelt, erfolgt die Bedienung meist gemeinsam mit den Straßenverkehrsunternehmen der jeweils beteiligten ausländischen Staaten. Konzessionär der Linienverkehre ist die Deutsche Touring GmbH und/oder ein an der Verkehrsdurchführung beteiligter Kooperationspartner.

1.2. Bei den internationalen Linienverkehren werden sowohl deutsche als auch ausländische Kraftomnibusse eingesetzt. Ein Anspruch auf Beförderung in Kraftomnibussen der Deutsche Touring GmbH oder eines bestimmten Partnerunter- nehmens besteht daher nicht. Führt ein ausländischer Partner innerhalb der ihm erteilten Konzession Beförderungen durch, so ist er der Vertragspartner, sofern der Fahrausweis bei ihm erworben wurde. Sofern eine Fahrkarte der Deutsche Touring GmbH erworben wurde, ist die Deutsche Touring GmbH Ihr Vertragspartner.

1.3. In der Regel sind die hier veröffentlichten Linienverkehre durchgehende Verbindungen. Bei einzelnen Strecken kann ein Umstieg erforderlich sein. Nähere Informationen entnehmen Sie den einzelnen Fahrplänen.

1.4. Internationale Linien werden nur im grenzüberschreitenden Verkehr bedient. Eine Teilstreckenbedienung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland findet nicht statt. Ausnahmen sind den Tariftabellen zu entnehmen.


2. Fahrpläne und Fahrausweise
2.1. Änderungen der genehmigten und veröffentlichten Fahrzeiten, Termine, Fahrtstrecken und Fahrpreise aus wichtigem Grund, insbesondere zur Umsetzung von Entscheidungen der Genehmigungsbehörden, bleiben vorbehalten.

2.2. Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, sofern sie von den ursprünglichen vereinbarten Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten nur unerheblich, d.h. bis maximal 2 Stunden, abweichen. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum Rücktritt vom Beförderungsvertrag.

2.3. Über den Reiseweg wird ein Fahrscheinheft (Namenspapier mit Inhaberklausel gem. § 808 BGB) auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt, das einen Coupon je Teilstrecke enthält. Ohne diese Coupons, die nur von dem Abfertigungs- bzw. Fahrpersonal abgetrennt werden dürfen, ist die Beförderung nicht möglich. Lose Coupons haben keine Gültigkeit.

2.4. Die Deutsche Touring kann die vereinbarte Beförderungsleistung gegenüber jedem Inhaber des Fahrausweises erbringen. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist der Fahrausweis nur in Verbindung mit einem vom Fahrgast mitzuführenden amtlichen Personenausweis gültig. Hotelübernachtungen, Kabinenplätze und Mahlzeiten sind nicht im Reisepreis enthalten. Fahrkosten zu und ab den gebuchten Abfahrts- und Zielorten trägt der Fahrgast selbst. Bei Rückfahrscheinen muss die Rückfahrt innerhalb von 6 Monaten nach Hinfahrt angetreten werden. Einfache Fahrscheine sind nur am Fahrtag gültig.

2.5. Bei Sondertarifen (siehe Fahrpreistabellen) ist eine kürzere Geltungsdauer vorgesehen.

2.6. Kinder und Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen und während der Fahrt von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Wir bitten Sie, ebenfalls die nationalen Bestimmungen, auch von Transitländern, zu beachten.


3. Buchung, Buchungstermine und Buchungsstellen
3.1. Mit der Beförderungsanmeldung bietet der Fahrgast den Abschluss eines Beförderungsvertrages an.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der Bestätigung durch die zuständige Reservierungsstelle zustande, die für jede Buslinie gesondert angegeben ist. Sollte der gewünschte Termin nicht bestätigt werden können, bietet die Deutsche Touring GmbH Ausweichtermine an. Eine Übertragung des Beförderungsvertrages bedarf der vorherigen Zustimmung der Deutsche Touring GmbH. Sie wird durch die Aufnahme eines Vermerkes und die Eintragung des Namens des eintretenden Fahrgastes in das Fahrscheinheft erteilt. Eine ohne Zustimmung der Deutsche Touring GmbH erfolgte Übertragung macht den Fahrausweis ungültig.

3.2. Reservierungen für einen bestimmten Sitzplatz erfolgen nicht. Unser Fahrpersonal wird jedoch bemüht sein, Ihren Wünschen zu entsprechen. Wir bitten die Fahrgäste, sich rechtzeitig vor Abfahrt in unseren Reisebüros zu melden.

3.3. Bei der Buchung der dargestellten Beförderungsleistungen sind folgende Anmeldefristen einzuhalten:
a) Bei allen Touring-Fernbuslinien sowie den Europabus - Linien EB 163, T 183, T 185,
mindestens vier Tage vor Fahrtantritt.
b) Bei den Linien EB 178, EB 189, EB 190 und EB 190 a (siehe Fahrplanheft "Innerdeutsche Linien") sind Reservierungen nur für Reisegruppen erforderlich.
c) Bei Mehrtagesreisen sollte die Anmeldung vier Tage vor Fahrtantritt erfolgen.

3.4. Zu Beginn der großen Ferien sowie zu den Feiertagen, insbesondere zu Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten, sollte die Reservierung möglichst früh bei uns eingehen.
Für geführte Touren gelten die Buchungsbestimmungen in den Sonderprospekten.

3.5. Das Datum der Rückfahrt, bei Fahrtunterbrechung auch das Datum der Weiterreise, sollte der Fahrgast bereits vor Reiseantritt bekannt geben. Steht bei Reiseantritt der Weiterreise- oder Rückfahrttermin noch nicht fest, wird in den Fahrtausweisen der Vermerk "open" aufgenommen. In diesem Fall muss der Fahrgast spätestens acht Tage vor der Weiter-/Rückreise den Busplatz in einer der in diesem Plan aufgeführten Buchungsstellen reservieren und bestätigen lassen. Für die Weiter-/Rückreise kann eine Gebühr erhoben werden. Kurzfristige Buchungen sind möglich, soweit Plätze vorhanden sind.

3.6. Eine verbindliche Bestätigung des Rückreisetermins ist bei einer der angegebenen Reservierungsstellen unbedingt erforderlich. Bereits im Fahrschein eingetragene Reisedaten haben nur in Verbindung mit der genannten nochmaligen Rückreservierung Gültigkeit. Dies gilt auch für über Computerreservierungssysteme ausgestellte Fahrscheine.

4. Fahrpreise
4.1. Die Fahrpreistabellen sind in den Fahrplänen der einzelnen Buslinien veröffentlicht.

4.2. Fahrpreisvergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Studenten, Senioren sind unter den Preistabellen angegeben.

4.3. Die Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schwerbehinderte, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erfüllen und dies durch einen grün/orangefarbigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke bzw. dem grün/orangefarbigen Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr nachweisen, wird eine pauschale Fahrpreisermäßigung von 50 % des regulären Beförderungstarifs gewährt auf allen innerdeutschen Linienverkehren sowie auf allen grenzüberschreitenden Linienverkehren.
Notwendige Begleitpersonen fahren auf sämtlichen innerdeutschen Linien frei; für grenzüberschreitende Beförderungen haben sie 50% des regulären Tarifs zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erforderlichkeit ihrer Unterstützung durch entsprechende Einträge im Schwerbehindertenausweis bestätigt ist.

4.4. Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Kumulation von Fahrpreisvergünstigungen ausgeschlossen.

5. Gepäckbeförderung
5.1. Die Mitnahme von Reisegepäck ist generell auf 2 Gepäckstücke pro Person begrenzt. (Koffermaße: Länge + Breite + Höhe: max. 160 cm).

5.2. Handgepäck, das im Gepäcknetz des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, wird unentgeltlich befördert.
Der Fahrgast hat das Handgepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
Ein schwerbehinderter Fahrgast hat Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme seines Krankenfahrstuhls und sonstiger orthopädischer Hilfsmittel (Krücken etc.) sowie auf die kostenlose Beförderung eines notwendigen Führhundes.
Notwendige Begleitpersonen Schwerbehinderter dürfen lediglich die unentgeltliche Beförderung ihres Handgepäcks gemäß Absatz 1 beanspruchen.

5.3. Für die Beförderung von Reisegepäck bis zu 30 kg wird eine Versicherungs- und Abfertigungsgebühr je Gepäck- stückerhoben. Die Gepäckgebühren sind für jede Linie gesondert in diesem Fahrplan bei den Fahrpreistabellen veröffentlicht. Damit ist das mitgeführte Reisegepäck insgesamt bis zu EUR 1.000,00, gemäß den vom Bundes-
aufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, versichert.
Die Gebühr ist vor Abfertigung am Bus in bar zu zahlen. Fahrschein und Gepäckstück werden mit einer Registriernummer versehen, gleichzeitig erhält der Fahrgast den entsprechenden Registrierbeleg. Bei Ankunft am Zielort wird das Gepäckstück gegen Rückgabe des Registrierbeleges durch das Fahrpersonal ausgehändigt.
Bei Anmeldung von Regressansprüchen wegen Verlustes oder Beschädigung ganzer Gepäckstücke ist stets der Registrierbeleg als Nachweis für die Gepäckaufgabe vorzulegen.
Diese Regelung gilt nur für die Fälle, in denen der Beförderungsvertrag mit der Deutsche Touring GmbH abge- schlossen wurde, ansonsten gelten die Vertragsbedingungen der ausländischen Verkehrsunternehmen, die jedoch oft geringeren Versicherungsschutz bieten. Hier sind eventuelle Ansprüche gegen das jeweils beteiligte Verkehrs- unternehmen geltend zu machen.

5.4. Die Deutsche Touring GmbH macht darauf aufmerksam, dass für die im Bus vergessenen oder sonst wie zurück- gebliebenen Gegenstände kein Versicherungsschutz besteht.
Wertsachen wie Schecks, Wertpapiere, Schmuck, technische Geräte, wie Fotoausrüstungen oder elektrische Geräte usw., sind nur bis zu Höchstbeträgen versichert. Bargeld ist von jeder Versicherung ausgeschlossen.
Wir empfehlen daher - besonders bei Reisen ins Ausland - den Abschluss einer Reisegepäck-, -unfall-, -kranken- und Reiserücktrittskosten - Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherungs - AG. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.

5.5. Jedes Gepäckstück ist mit einem dauerhaften Gepäckanhänger, aus dem Name, Anschrift und Zielort hervorgehen, zu versehen. Es empfiehlt sich, ein Duplikat davon in das Gepäckstück einzulegen.

5.6. Die Beförderung von Tieren, Fahrrädern (leider auch Surfbretter) und Einrichtungsgegenständen ist im grenzüberschreitenden Verkehr nicht gestattet. Im innerdeutschen Verkehr werden Hunde nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Für Hunde ist ein Beförderungsentgelt von 50 % des Regelfahrpreises zu zahlen.
Hunde, die einen Sehbehinderten begleiten, werden gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert. Kleintiere dürfen nur in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden.
zu 5.6. Ansonsten sind bezüglich der Mitnahme von Tieren die jeweils nationalen Gesetze der bereisten Länder zu beachten, für deren Einhaltung der Fahrgast selbst verantwortlich ist.
Auf den Linien EB 189, EB 190 und EB 190 a werden auch Fahrräder befördert.

6. Haftung
6.1. Der Beförderer haftet im Rahmen des § 23 PBefG für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden bis zu einem Betrag von EUR 1.000,00 je Fahrgast.

6.2. Verspätungen bis zu 4 Stunden berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen- über dem Beförderer. Für die Funktionstüchtigkeit bzw. Nutzbarkeit solcher technischer und sanitärer Einrichtungen in den zur Durchführung des Verkehrs eingesetzten Kraftomnibussen, die zur Erhöhung des Reisekomforts der Passagiere dienen (z.B. Klimaanlage, Bordtoilette), wird keine Haftung übernommen.

6.3. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, sofern dem Beförderer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB bzw. nach dem Haftpflichtgesetz sowie dem Straßenverkehrsgesetz.

6.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere steht die Deutsche Touring GmbH bei Fahrten in oder durch bekannte Krisengebiete, in denen mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen ethnischen oder politischen Gruppen zu rechnen ist, nicht für Schäden ein, die auf Kriegshandlungen oder deren Auswirkungen zurückzuführen sind.

7. Geltendmachung von Ansprüchen
Die Anmeldung von Ansprüchen des Fahrgastes im Zusammenhang mit der Beförderung sollten im eigenen Interesse schriftlich bei uns angemeldet werden. Nach Ablauf eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Fahrgast ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war oder Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel geltend gemacht werden. Die Ansprüche wegen eines eventuellen Mangels der Beförderungsleistung verjähren spätestens ein Jahr nach der Beendigung der Fahrt.

8. Rücktritt, Stornogebühren
8.A. Rücktritt, Stornogebühren für den internationalen Linienverkehr
8.A.1. Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag (Stornierung), so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere ersparten Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
Dem Fahrgast ist der Nachweis gestattet, dass unsere ersparten Aufwendungen in Folge der Stornierung oder das anderweitig erlangte oder böswillig nicht erlangte Beförderungsentgelt wesentlich höher sind als die Differenz zwischen der Pauschale und dem vereinbarten Beförderungsentgelt oder dass eine Differenz überhaupt nicht entstanden ist.
a) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 24 Std. vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 25 % des Fahrpreises, maximal jedoch 5 10,00 bestehen.
b) Tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises bestehen.
c) Tritt der Fahrgast eine gebuchte Rückfahrt nicht an, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % jenes Betrages bestehen, um den der Gesamtpreis für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis für die einfache Fahrt übersteigt.
d) Auf Umbuchungen von Rückfahrten kann eine Gebühr erhoben werden.e) In allen Fällen erfolgt die Erstattung von gezahltem Beförderungsentgelt nur gegen Vorlage und Aushändigung des Fahrausweises.

8.B. Rücktritt, Stornogebühren für den innerdeutschen Linienverkehr
8.B.1. Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag (Stornierung), so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere ersparten Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
Dem Fahrgast ist der Nachweis gestattet, dass unsere ersparten Aufwendungen in Folge der Stornierung oder das anderweitig erlangte oder böswillig nicht erlangte Beförderungsentgelt wesentlich höher sind als die Differenz zwischen der Pauschale und dem vereinbarten Beförderungsentgelt oder dass eine Differenz überhaupt nicht entstanden ist.
a) Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 7 Tagen vor Fahrtantritt hat der Fahrgast eine Pauschale in Höhe von EUR 5,00 an die Deutsche Touring GmbH zu entrichten. Die Erstattung der Differenz vom Fahrpreis wird vom Buchungsbüro vorgenommen. Liegt die Höhe des Gesamtfahrpreises unter EUR 5,00, so gelten bei einer Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 7 Tagen vor Fahrtantritt 100% Stornogebühr.
b) Storniert der Fahrgast innerhalb von 6 – 3 Tagen vor Fahrtantritt den Beförderungsvertrag, so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt in Höhe von 30% des Fahrpreises, höchstens jedoch EUR 15,00 bestehen. Liegt die Höhe des Gesamtfahrpreises unter EUR 5,00, so gelten bei einer Stornierung des Beförderungsvertrages innerhalb von 6 – 3 Tagen vor Fahrtantritt 100% Stornogebühr.
c) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 3 Tage vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50% des Fahrpreises, höchstens jedoch EUR 25,00 bestehen. Liegt die Höhe des Gesamtfahrpreises unter EUR 5,00, so gelten bei einer Stornierung des Beförderungsvertrages weniger als 3 Tage vor Fahrtantritt 100% Stornogebühr.
d) Tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises bestehen. Liegt die Höhe des Gesamtfahrpreises unter EUR 5,00, so gelten in diesem Fall 100% Stornogebühr.
e) Tritt der Fahrgast eine gebuchte Rückfahrt nicht an, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % jenes Betrages bestehen, um den der Gesamtpreis für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis für die einfache Fahrt übersteigt. Liegt die Höhe des Gesamtfahrpreises unter EUR 5,00, so gelten in diesem Fall 100% Stornogebühr.
f) Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
g) In allen Fällen erfolgt die Erstattung von Beförderungsentgelt nur gegen Vorlage und Aushändigung des Fahrausweises.


8.2. Anträge auf Erstattung von Beförderungsentgelt nach den vorstehenden Ziffern 8.1. a) – e) sind unter Vorlage des Fahrscheins innerhalb von drei Monaten nach dem vorgesehenen Fahrtantritt bei der Deutschen Touring GmbH einzureichen. Danach erlischt der Erstattungsanspruch.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt
9.1. Wird die Durchführung der Beförderung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließungen, Entziehung der Straßennutzungsrechte o.ä.), Naturkatastrophen oder sonstige unwägbare Einwirkungen gefährdet, erschwert oder beeinträchtigt, so sind sowohl der Fahrgast als auch die Deutsche Touring GmbH nach Maßgabe dieser Bestimmungen zur Kündigung des Beförderungsvertrages berechtigt.

9.2. Im Falle der Kündigung kann die Deutsche Touring GmbH für bereits erbrachte Beförderungsleistungen entsprechende Entschädigung verlangen.

9.3. Im Kündigungsfalle ist die Deutsche Touring GmbH zur Durchführung oder Veranlassung der Rückbeförderung des zurückgetretenen Fahrgastes verpflichtet. Die Mehrkosten der vom Beförderer organisierten Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, darüber hinaus entstehende Kosten sind vom Fahrgast aufzubringen.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der Fahrgast ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden.

10.2. Der Fahrgast ist bei grenzüberschreitender Beförderung verpflichtet, alle zur Durchführung der Fahrt erforderlichen Grenzübertrittsdokumente und Ausweispapiere mit sich zu führen und sie dem durch die Deutsche Touring GmbH eingesetzten Kontroll- und Abfertigungspersonal auf Aufforderung vorzulegen.

10.3. Reisegepäck darf zur Beschleunigung der Zollabfertigung nicht verschlossen aufgegeben werden.

10.4. Wird die Deutsche Touring GmbH infolge eines durch Grenzorgane beanstandeten Grenzübertrittes eines Fahrgastes zu dessen Beförderung, abweichend von der vertraglichen Beförderungsleistung, verpflichtet, trägt die insoweit entstehenden Kosten der Fahrgast.

11. Genehmigungsvorbehalt
So weit die im Fahrplan angegebenen Linien mit dem Hinweis "vorbehaltlich behördlicher Genehmigung" gekenn- zeichnet sind, war für die jeweils angegebene Linie (ggf. Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag o. ä.) bei Drucklegung des Kataloges das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsandienung noch nicht abgeschlossen. Ihre Reservierungsstelle wird Sie auf Nachfrage gerne darüber informieren, ob und ggf. ab wann der Liniendienst aufgenommen wird und Ihre Reservierung entgegen genommen werden kann.

12. Pflichten des Fahrgastes
12.1. Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen.
Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte Personen von der Beförderung auszuschließen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.
12.2. Jeder Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

12.3. Das Rauchen im Bus ist in der Regel nicht gestattet. Wenn das Rauchen gestattet wird, dann nur in eigens dafür vor gesehenen Raucherzonen.

12.4. Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Bus schuldhaft verursacht hat.

12.5. Fahrgäste, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Verschmutzungen des Busses herbeiführen, haben an die Deutsche Touring GmbH eine Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 zu entrichten, wobei dem Fahrgast der Nachweis ge- stattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.

12.6. Die Deutsche Touring GmbH kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn sich der Fahrgast trotz Abmahnung so störend verhält, dass dem Beförderer und/oder den übrigen Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Dem Beförderer steht in diesem Falle der Fahrpreis weiter zu, sofern sich nicht durch eine anderweitige Sitzplatz- vergabe wirtschaftliche Nachteile vermeiden lassen.

12.7. Der Fahrgast ist verpflichtet, nach Art oder Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen.

15. Ergänzend zu diesen "Besonderen Beförderungsbedingungen"…
…gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibus-Verkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.02.1970 (Bundesgesetzblatt I., Seite 230) in der jeweils gültigen Fassung, die in Zweifelsfällen vorgeht.

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