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Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Outside Surf Travel und dem Kunden, wenn und soweit die Firma Outside Surf Travel selbst Reiseveranstalter ist.

 

1. Buchung der Reise / Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss


1.1
Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde der Firma Outside Surf Travel verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen der Firma Outside Surf Travel beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist die Reiseteilnahme nur in Begleitung eines erwachsenen Erziehungsbeauftragten möglich.

1.2
Die von der Firma Outside Surf Travel veranstalteten Reisen stellen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Der Kunde sollte sich dies vor seiner Buchungsentscheidung bewusst machen und in Zweifelsfällen Beratung suchen. Mit der Reiseanmeldung erklärt der Kunde ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Reiseteilnahme bestehen.

1.3
Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Outside Surf Travel dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung mittels E-Mail als PDF oder in sonstiger Textform übermittelt. Sodann werden dem Kunden darüber hinaus Instruktionen zur Anreise und weitere Informationen zum Reiseverlauf übersandt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch die Firma Outside Surf Travel gebunden, längstens jedoch 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei der Firma Outside Surf Travel. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Buchung seine postalische Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zutreffend angegeben ist, da anderenfalls das Zustandekommen des Reisevertrages seitens  Outside Surf Travel nicht gewährleistet werden kann.

1.4
Ändernde und ergänzende Abreden zu der von der Firma Outside Surf Travel beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Firma Outside Surf Travel, die aus Beweisgründen in Textform zu schließen ist. Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) und vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

 

2. Vermittlung zusätzlicher Leistungen durch die Firma Outside Surf Travel


Werden neben einem mit der Firma Outside Surf Travel geschlossenen Reisevertrag ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter (z. B. Flüge, Mietwagen etc.) vermittelt, so gelten insoweit (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB) die Vermittlerbedingungen der Firma Outside Surf Travel. Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese als Vertragsbestandteil einbezogen werden. Die jeweiligen Vertragspartner erbringen ihre vertraglichen Leistungen in eigener Verantwortung.

 

3. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen


3.1
Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen. Eine kurze Mitteilung an Outside Surf Travel genügt.

3.2
Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3.3.
Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Black-List) finden Sie über die Internetseite ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.

 

4. Leistungen / Gepäckbeschränkung


4.1
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung / Rechnung, die im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden auf die zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Die Beschreibung kann nur die zum Druck bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen; Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Leistungsbeschreibung bleiben daher bis der aus dem Vertragsschluss gerichteten Erklärung der Firma Outside Surf Travel vorbehalten. Auch Änderungen am geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund der Art des Reiseangebotes der Firma Outside Surf Travel nicht immer auszuschließen, so dass auch dies vorbehalten bleibt. Eventuelle besondere Vereinbarungen gelten vorrangig.

4.2
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet, pro Person maximal ein Koffer oder eine Reisetasche und ein zusätzliches Handgepäckstück. Die maximalen Gepäckmaße sind 80 x 40 x 40 cm (Gurtmaß: Länge +Breite+Höhe=160 cm). Das maximale Gewicht beträgt 20 kg. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden.

4.3
Die Durchführung vor Ort angebotener Ausflüge erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der jeweils für den Ausflug festgelegten Mindestteilnehmerzahl.

4.4
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die nicht von der Firma Outside Surf Travel zu vertreten sind, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass durch den Ausfall Kosten erspart worden und diese Kosten ihm als ersparte Aufwendungen zu erstatten sind. Soweit es sich um Leistungen von Leistungsträger handelt, wird sich die Firma Outside Surf Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen.

 

5. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung


5.1
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur ab Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

5.2
Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit keine anderweitige Regelung in Textform getroffen worden ist.

5.3
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden fällig.

5.4
Die Anzahlungen auf den Reisepreis sowie die Zahlung des Restbetrages des Gesamtreisepreises sind von den oben angegebenen Zeiträumen vor Reisebeginn auf folgendes Konto zu zahlen:

Outside Surf Travel
GLS Bank
IBAN: DE65 4306 0967 4053 7961 00
BIC: GENODEM1GLS

5.5
Stornoentschädigungen (vgl. Ziffer 7. dieser AGB) sind sofort fällig.

 

6. Rücktritt vom Vertrag


6.1
Der Rücktritt vom Vertrag kann sowohl von dem Veranstalter als auch von dem Kunden nach den gesetzlichen Maßgaben erfolgen.

6.2
Zusätzlich kann der Veranstalter in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a)  Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Kunde sich mit der Einrichtung des Reisepreises in Verzug befindet und trotz schriftlicher Mahnung seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.

b)  Wenn die Gründe der Absage seitens des Veranstalters weder von diesem noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. Für diesen Fall werden alle geleisteten Zahlungen, die der Kunde bereits erbracht hat, ohne Abzug unverzüglich erstattet.

6.3
Der Kunde und der Veranstalter können in folgenden Fällen nach Antritt der Reise den Reisevertrag bzw. einzelne Reiseleistungen neben dem gesetzlich bestehenden Kündigungsrecht wie folgt kündigen:

a)  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde ungeachtet eine Abmahnung durch die Firma Outside Surf Travel nachhaltig die Reise stört oder gefährdet und wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Firma Outside Surf Travel, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis und muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b)  Wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. Unruhe, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Sowohl der Veranstalter als auch der Kunde können unter diesen Umständen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistung kann der Veranstalter den anteiligen Reisepreis verlangen; ersparte Aufwendungen sind abzuziehen.
 

7. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung


7.1
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag für das Surfcamp vor Reiseantritt (Stornierung) kann nach Wahl der Firma Outside Surf Travel, die mit erstmaliger Abrechnung der Rücktrittsentschädigung getroffen wurde und danach nur mit Einverständnis des Kunden geändert werden kann, eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangt werden:

bis 29 Tage vor Reisebeginn:                                                                                20 % 
bis 14 Tage vor Reisebeginn:                                                                                50 %
bis 7 Tage vor Reisebeginn:                                                                                  80 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn:                                                                                   90 %
bis 2 Tage vor Reisebeginn inkl. Stellen eines Ersatzteilnehmers:                          20 %
Umbuchung mit nachfolgendem Rücktritt:                                                            90 %
des Reisepreises.
Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung.

7.2.
Bei einer Reise inkl. Flug- bzw. Busticket muss der Kunde im Falle des Rücktritts zusätzlich für die Kosten der Flug- bzw. Busstornierung eintreten. Bei Flugreisen erhebt die Firma Outside Surf Travel zusätzlich zu den Stornierungskosten eine allgemeine Bearbeitungspauschale von 20,00 €.

7.3
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers kann unter den Voraussetzungen des § 651 b BGB vorgenommen werden.
a) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

b) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Ansonsten sind Umbuchungen grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Konditionen und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

7.4.
Bei Rücktritt des Kunden von der Buchung des Wellenreiterbusses kann nach Wahl der Firma Outside Surf Travel, die mit erstmaliger Abrechnung der Rücktrittsentschädigung getroffen wird und danach nur mit Einverständnis des Kunden geändert werden kann, eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung und auch folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangt werden:

bis 29 Tage vor Reisebeginn:                                                                                 20% 
bis 14 Tage vor Reisebeginn:                                                                                 50% 
bis 7 Tage vor Reisebeginn:                                                                                   80% 
ab 6 Tage vor Reisebeginn                          :                                                          90 % des Ticketpreises
bis 2 Tage vor Reisebeginn bei Stellen eines Ersatzteilnehmers:                             20%
Umbuchung mit nachfolgendem Rücktritt:                                                             90 % des Reisepreises
Änderung des Ein- bzw. Ausstiegortes bis 2 Tage vor Reisebeginn:                       20,00 €

Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Teilerstattungen bei Rücktritt von einzelnen Hin- oder Rückfahrten sind ausgeschlossen.

7.5
Dem Kunden bleibt auch bei einer pauschalierten Abrechnung der Nachweis eines niedrigeren oder eines gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

 

8. Haftungsbeschränkungen der Firma Outside Surf Travel


8.1
Die Einreise zu Flughäfen oder zu dem Veranstaltungsort (Frankreich) mit dem Pkw oder der Bahn erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. Die Firma Outside Surf Travel übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden während der Anfahrt, des Reiseverlaufs und für Pkw-Fahrten, die vor Ort, also am Veranstaltungsort, stattfinden. Alle Unternehmungen außerhalb des Angebotes der Firma Outside Surf Travel erfolgen auf eigene Gefahr.

8.2
Die vertragliche Haftung des Kunden auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Kunden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder

b) die Firma Outside Surf Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

8.3
Die Haftung der Firma Outside Surf Travel gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den 3fachen Reisepreis des betroffenen Kunden beschränkt.

 

9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung


9.1
Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung der Firma Outside Surf Travel ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen die Firma Outside Surf Travel anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.

9.2
Eine Kündigung des Reisevertrages durch die Firma Outside Surf Travel (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder Campleitung für die Firma Outside Surf Travel ausgesprochen werden, diese Personen sind insoweit durch die Firma Outside Surf Travel bevollmächtigt.

 

10. Obliegenheiten und Rechte des Kunden bei mangelhafter Reise


10.1
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Firma Outside Surf Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2
Leistet die Firma Outside Surf Travel nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.10.3
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.4
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

10.5
Das Abhilfeverlangen und die Mängelanzeige betreffend von der Firma Outside Surf Travel veranstalteten Reisen ist an die Reiseleitung oder Campleitung zu richten. Soweit möglich und zumutbar sind sie an die Firma Outside Surf Travel direkt (Kontaktdaten am Ende der Bedingungen) zu richten.

 

11. Beschädigung und Verlust von Reisegepäck


Bei Reisegepäck müssen Verlust oder Beschädigung unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in diesen Bedingungen erwähnten) enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei der Flugbeförderung z.B. als „Los Report“ bezeichnet). Dem Kunden wird empfohlen, auf den Erhalt eines solchen Dokuments zu achten und es sorgfältig aufzubewahren.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen


12.1
Die Information über solche Bestimmungen durch die Firma Outside Surf Travel bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger des EU-Staats, indem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.

12.2
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Pass, Visa und Gesundheitsbestimmungen bestehen. Die Firma Outside Surf Travel wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

12.3
Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

12.4
Ergeben sich für den Kunden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Kunde deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass die Firma Outside Surf Travel seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten nicht durch die Firma Outside Surf Travel zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

 

13. Versicherungen
Die Firma Outside Surf Travel empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

14. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung


14.1
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Firma Outside Surf Travel gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

14.2
Die in Ziffer 16.1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Vertragliche Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

15. Datenschutzhinweis


Die Firma Outside Surf Travel verwendet die Bestandsdaten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Reisebuchung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze und des Teledienstdatenschutzgesetzes von der Firma Outside Surf Travel gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. Hierzu wendet sich der Kunde an die Firma Outside Surf Travel. Die Firma Outside Surf Travel gibt personenbezogene Daten nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung des Kunden an Dritte weiter, soweit es sich nicht um Dienstleistungspartner der Firma Outside Surf Travel, die die Daten zur Reiseabwicklung benötigen (z.B. Partner-, Busreiseunternehmen/mit der Zahlungsabwicklung beauftragtes Kreditinstitut) benötigt werden.

 

16. Gerichtsstand


16.1
Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Outside Surf Travel ist Köln. Für Klagen von der Firma Outside Surf Travel gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend.

16.2
Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner der Firma Outside Surf Travel, welche Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder natürliche Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.

 

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

18. Sonstiges


Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB, soweit die Firma Outside Surf Travel als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist.

 

19. Veranstalter


19.1
Veranstalter aller Reisen, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, ist:

Outside Surf Travel
Sülzburgstr. 214
50937 Köln
Inhaber: Norbert Hoischen

19.2
Der Veranstalter des Surfcamps St. Girons-Plage ist:

Wellenreisen GmbH
Wilhelm-Mauser-Str. 49C
50827 Köln
Geschäftsführer: Dr. Patrick Neumann

Die Firma Outside Surf Travel weist ausdrücklich darauf hin, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Wellenreisen GmbH zugrunde zu legen sind.

19.3
Der Veranstalter des Surfcamps auf Fuerteventura ist:

VengaSurf
Avda Grandes Playas 123
35660 Corralejo Fuerteventura
Islas Canarias, Spanien
Geschäftsführerin: Ursula Neumann

Die Firma Outside Surf Travel weist ausdrücklich darauf hin, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Vengasurf zugrunde zu legen sind.

 

Stand: März 2023